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Regelmäßige Überwachung baulicher Anlagen (RÜV)

Die „regelmäßige Überwachung baulicher Anlagen“ („RÜV“) gilt gemäß der gleichnamigen Richtlinie des Bundes der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen, und wird sinngemäß auch von einzelnen Bauämtern der Länder und der Kirchen übernommen. Gemäß der Richtlinie gliedert sich die Überwachung nach einem abgestuften Verfahren in regelmäßige Begehungen (Stufe I), handnahe Untersuchungen (Stufe II) und weitergehende Untersuchungen (Stufe III). Insbesondere für die Untersuchung der zweiten und dritten Stufe wird zumeist der Nachweis „besonderer Fachkunde“bei Durchführung durch externe Ingenieure eingefordert. Barthel & Maus beratende Ingenieure GmbH verfügt über Personal mit der notwendigen Qualifikation (Listeneintragung) , sowie über langjährige Erfahrung bei der Durchführung der Untersuchungen.

Im Sinne des mehrstufigen Verfahrens werden handnahe Untersuchungen (Stufe II) zu Standsicherheit und Verkehrssicherheit üblicherweise in einem Team von zwei qualifizierten Mitarbeitern („ Vier-Augen-Prinzip) durchgeführt, und in einem Ergebnisprotokoll festgestellte Mängel und Gefährdungen sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen festgehalten. Für weitergehende ingenieurtechnische Untersuchungen hält das Büro eine hervorragende Ausstattung, mit verschiedenen Endoskope, wo Widerstandsmessgerät zur Beurteilung von Holz, elektroindutivem Bewehrungserkundungssystem etc. bereit.

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